Ratgeber E-Rechnungspflicht im Handwerk: Was ab wann gilt

Seit 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnung zwischen Unternehmen. Für Handwerksbetriebe kommt sie in zwei Schritten – und sie betrifft mehr Rechnungen, als viele denken.

Kurz gesagt: Empfangen müssen Sie E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen Sie sie ab 2027, wenn Ihr Betrieb im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte, sonst ab 2028. Die Pflicht gilt zwischen Unternehmen im Inland – nicht für Rechnungen an Privatkunden.

Was eine E-Rechnung ist – und was nicht

Eine E-Rechnung ist ein Datensatz in einem genormten Format (EN 16931), den ein Programm ohne Abtippen lesen kann. Ein PDF, das Sie per E-Mail verschicken, ist seit 2025 keine E-Rechnung mehr. Es gilt als „sonstige Rechnung“, genau wie Papier.

Im Handwerk sind zwei Formate üblich:

  • XRechnung: eine reine XML-Datei. Öffentliche Auftraggeber verlangen sie.
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1: ein PDF, in dem dieselben Daten zusätzlich als XML stecken. Der Empfänger kann es lesen wie bisher, seine Buchhaltung kann es verarbeiten. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL zählen nicht als E-Rechnung.

Weichen bei ZUGFeRD Bild und Daten voneinander ab, gelten die Daten. Geprüft wird deshalb der XML-Teil und nicht das, was man sieht.

Die Fristen im Überblick

ZeitpunktWas gilt
seit 1. Januar 2025Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt. Der Absender braucht dafür keine Zustimmung.
bis 31. Dezember 2026Beim Ausstellen bleibt Papier für alle erlaubt, ein PDF mit Zustimmung des Empfängers.
ab 1. Januar 2027Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen ausstellen.
ab 1. Januar 2028Alle Betriebe müssen E-Rechnungen ausstellen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert, die Stufe 2027 um ein Jahr zu verschieben. Beschlossen ist das nicht. Planen Sie mit den Fristen der Tabelle.

Für welche Rechnungen die Pflicht gilt

Die Pflicht gilt, wenn Sie als Unternehmen im Inland an ein anderes Unternehmen im Inland leisten. Daraus folgt für den Alltag im Handwerk:

  • Privatkunden: keine E-Rechnung nötig. Papier oder PDF bleiben erlaubt. Bei Arbeiten an Haus und Grundstück müssen Sie trotzdem innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung stellen.
  • Vermieter: Wer vermietet, gilt umsatzsteuerlich als Unternehmer. Arbeiten Sie an einer vermieteten Wohnung, fällt die Rechnung an den Vermieter unter die Pflicht.
  • Kleinbeträge: Rechnungen bis 250 Euro brutto sind ausgenommen.
  • Kleinunternehmer: Sie dürfen weiter Papier oder PDF ausstellen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.

Im Zweifel gilt: Ist der Kunde ein Betrieb, ein Vermieter oder eine Hausverwaltung, schicken Sie eine E-Rechnung. Ein ZUGFeRD-PDF passt in beiden Fällen: Auch ein Privatkunde kann es lesen wie jedes andere PDF.

Was Sie jetzt vorbereiten

  1. Postfach festlegen. Nennen Sie Ihren Lieferanten eine Adresse für Eingangsrechnungen. Sie müssen seit 2025 jede E-Rechnung annehmen.
  2. Programm prüfen. Schreibt es ZUGFeRD und XRechnung? Liest es die E-Rechnungen Ihrer Lieferanten ein, ohne dass jemand abtippt?
  3. Stammdaten ergänzen. Öffentliche Auftraggeber verlangen eine Leitweg-ID. Sie gehört an den Kunden, nicht in jede einzelne Rechnung.
  4. Ablage klären. Eine E-Rechnung wird so aufbewahrt, wie sie gekommen ist: als Datei, unverändert, acht Jahre lang. Ein Ausdruck genügt nicht.
  5. Mit dem Steuerberater sprechen. Er sagt Ihnen, auf welchem Weg er die Belege haben will.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sagt es Ihnen Ihr Steuerberater.

Häufige Fragen

Darf ich 2026 noch Rechnungen als PDF verschicken?

Ja. Bis Ende 2026 dürfen alle Betriebe weiter Papierrechnungen stellen und mit Zustimmung des Empfängers auch PDF-Rechnungen. Die Zustimmung braucht keine Form; es genügt, wenn der Kunde die Rechnung annimmt und bezahlt.

Muss ich Privatkunden eine E-Rechnung schicken?

Nein. Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen. Achten Sie aber auf Vermieter: Sie gelten als Unternehmer, auch wenn sie privat auftreten.

Reicht ein ZUGFeRD-PDF als E-Rechnung?

Ja, ab Version 2.0.1 und nicht in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. Im PDF stecken die Rechnungsdaten als XML, und dieser Teil zählt.

Muss ich eine E-Rechnung annehmen, wenn mein Lieferant sie schickt?

Ja, seit dem 1. Januar 2025. Der Lieferant braucht dafür Ihre Zustimmung nicht. Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang aus.

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